Statuten



I. NAME UND SITZ

Art. 1
Unter dem Namen Curling Club Oberhasli mit Sitz in Meiringen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

II. ZWECK

Art. 2
Der Verein ermöglicht und fördert den Curling Sport. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

III. MITGLIEDER

Personen werden der Einfachheit halber immer geschlechtsneutral genannt.

 
Kontakt
Curling Club Oberhasli
Sandstrasse 21E
3860 Meiringen


Tel. 033/ 971 33 80
Nat. 076/ 422 08 12

E-Mail: info@ccoberhasli.ch
Hauptsponsoren
www.ghelma.ch
 
www.bbobank.ch
     
www.landijungfrau.ch
 
www.reichenbachfall.ch

Art. 3
Es unterscheiden sich Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Gönner und Junioren. Vom zwölften bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahr gilt ein Mitglied als Junior. Gönner können natürliche oder juristische Personen sein. Passivmitglieder und Gönner sind nicht stimmberechtigt (Anhang 1). Eine Mitgliederliste wird jedem Mitglied auf Verlangen abgegeben.

Art. 4
Über Eintritte entscheidet der Vorstand. Sie werden von den Mitgliedern an der Hauptversammlung (HV) bestätigt. Austreten kann man nach schriftlicher Austrittserklärung an den Vorstand jederzeit. Bei einem Austritt wird der Mitgliederbeitrag fürs ganze Jahr geschuldet. Schadet ein Mitglied dem Verein oder dem Sport allgemein, so kann es vom Vorstand mit einer schriftlichen Begründung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Mitglied kann diesen Entscheid an die Hauptversammlung weiterziehen, diese entscheidet endgültig.
Übertritte von Aktiv- zu Passivmitglied  sind jeweils schriftlich an dem Vorstand zu richten. An der nächsten Hauptversammlung wird die Mutation dann rechtskräftig.

 

IV. FINANZIERUNG / HAFTUNG

Art. 5
Der Verein wird aus den Mitgliederbeiträgen und einer einmaligen Eintrittsgebühr finanziert. Junioren bezahlen die Eintrittsgebühr beim Übertritt ins Aktivalter. Diese Beiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und sind ein Bestandteil dieser Statuten (Anhang 1). Bei einem Austritt oder einem Ausschluss besteht kein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr. Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen.

V. ORGANISATION

Art. 6
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Juni und endet am 31. Mai. Die aktive Zeit des Vereins beschränkt sich auf die Wintersaison (Curlingspielbetrieb).

Art. 7
Vereinsorgane sind die Hauptversammlung, der Vorstand und die Revisoren.

a. Die Hauptversammlung findet alljährlich im Juni statt. Sie muss 30 Tage zum voraus mit Bekanntgabe der Traktanden den Mitgliedern schriftlich (brieflich oder per Mail) mitgeteilt werden.
Sie regelt die folgenden Geschäfte:

Genehmigung des Protokolls, Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung samt Revisoren-bericht inkl. Entlastung des Vorstandes, Bestätigen der Neueintritte. Wahl der Vorstandsmitglieder und Revisoren. Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogrammes und die Mitgliederbeiträge.

Bei Abstimmungen entscheidet das Mehr der abgegebenen Stimmen, ein Stichentscheid liegt beim Versammlungsleiter. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr.

b. Dem Vorstand können bis max. fünf Mitglieder angehören. Zur Zeit wird der Verein wie folgt geführt:  Der Präsident, der Protokollführer/Kassier und der Technische Leiter. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils für drei Jahre gewählt.

Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn gegen aussen. Ihm obliegt die Planung des Curlingbetriebes. Präsident und Kassier verpflichten sich gegenüber Dritten mit Kollektivunterschrift.

c. Die Revisoren werden für zwei Jahre gewählt. Sie prüfen die Jahresrechnung und erstatten an der Hauptversammlung Bericht.

 

VI. AUFLÖSUNG DES VEREINS

Art. 8
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen ausserordent-lichen Versammlung und mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Verlangen können eine ao. Versammlung der Vorstand oder ein Fünftel aller stimmberechtigten Mit-glieder.
Diese Versammlung legt fest, wie das Vereinsvermögen zu verwenden ist.

Diese Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung vom 19. Juni 1995 im Hotel Bahnhof
in Meiringen angenommen. Die 1. Revision wurde von der HV am 28.06.2001 im Hotel Sherlock, Meiringen, die 2. Revision an der HV vom 16. Juni 2010 im Restaurant  Aareschlucht beschlossen.

 

Meiringen, 16. Juni 2010
Curling Club Oberhasli

Der Präsident: Kurt Glarner             Der Kassier: Rudolf Soltermann


ANHANG 1
(Revidierter Anhang 1 vom 28. Juni 2001)

Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil der Statuten des CC Oberhasli

MitgliederBeiträge und einmalige Eintrittsgebühr

 

Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2001 legt die Mitgliederbeiträge wie folgt fest. Diese Beiträge Gelten, bis die Hauptversammlung neue Ansätze festlegt.

- Aktive Mitglieder Fr.
200.--
/Jahr
- Junioren  Fr.
50.--
/Jahr
- Passivmitglieder Fr.
50.--
/Jahr
- Gönner Fr.
20.--
/Jahr (mindestens)

Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt

- Aktive Mitglieder Fr.
100.--
  (Gilt auch für den Übertritt
- Junioren  Fr.
--.--
  von Junioren zu Aktiven)
- Passivmitglieder Fr.
--.--
   
- Gönner Fr.
--.--
   

 

Leistungen des Curling Club Oberhasli

- Aktivmitglieder Unbeschränkte Eisnutzung, Teilnahme an Clubturnier,
  Stimmrecht an HV
- Junioren Unbeschränkte Eisnutzung, Teilnahme an Clubturnier,
  Stimmrecht an HV
- Passivmitglieder 3 Mal Eisnutzung, Teilnahme an Clubturnier, ohne
  Stimmrecht an HV
- Gönner besondere Aktionen

 

Meiringen, 28. Juni 2001
Curling Club Oberhasli

Der damalige Obmann: Heinz Staudenmann      Die Kassierin: Vreni Santschi

 

Meiringen, 16. Juni 2010

Der Anhang 1 bleibt unverändert in Kraft.

 

Der Präsident: Kurt Glarner                   Der Kassier: Rudolf Soltermann